Der Bildungsauftrag in der Kindertagespflege
Frühkindliche Bildung und Pädagogik als zentraler Bestandteil der Kindertagespflege
Dem Förderauftrag des Achten Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) entsprechend, umfasst die Kindertagespflege die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. Die Tagespflegepersonen begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung. Sie planen pädagogische Angebote, fördern die Bildung der Kinder, ermöglichen ihnen, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen. Die Kinder spielen gemeinsam mit anderen Kindern und lernen im sozialen Miteinander Grundlegendes, um sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden. Im familiären Umfeld erfahren Kinder Alltagsbildung, die Voraussetzung für schulische Bildung ist.
Die Förderung der sozialen und emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung orientiert sich am einzelnen Kind: an dessen Alter und Entwicklungsstand, an den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, an der Lebenssituation sowie an den Interessen und Bedürfnissen. Dabei soll die Lebenssituation sowie die ethnische Herkunft jeden einzelnen Kindes beachtet werden.
Die intensive Betreuung und die enge Bindung zur Kindertagespflegeperson sind wichtige Grundlagen für frühkindliche Bildungs- und Entwicklungsprozesse.
Kindertagespflegepersonen können flexibel auf die Bedürfnisse der Kinder, den Familienalltag und die beruflichen Erfordernisse eingehen.
Die Vorzüge der Kindertagespflege liegen eben in der familiennahen und individuellen Betreuung in einer kleinen Kindergruppe – das entspricht den Vorstellungen vieler Eltern.
(Quellen: Handbuch Kindertagespflege, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Bundesverband für Kindertagespflege e. V.)