Eltern und Tagespflegepersonen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege (§ 23, Abs. 4 SGB VIII).
Beratung heißt:
- Informationen über rechtliche und organisatorische Zusammenhänge, um Orientierung und Sicherheit zu erlangen,
- Unterstützung und Begleitung des pädagogischen Alltags, um eigenes Handeln zu reflektieren, Verhalten zu hinterfragen und Innovationen und Veränderungen herbeizuführen,
- Anregungen und Impulse für den Alltag, um das pädagogische Handeln zu befruchten und die Erfahrungsmöglichkeiten für die Kinder zu erweitern,
- bei Konflikten zwischen Eltern und Tagespflegeperson vermitteln, um Betreuungsabbrüche zu vermeiden.
Beratung und Begleitung ist notwendig, um die Betreuungsverhältnisse für die Kinder stabil zu halten, die Kindertagespflege für alle Beteiligten als verlässliche, professionelle und zufriedenstellende Form der Kindertagesbetreuung zu erhalten und weiter zu entwickeln.
(Quelle: Handbuch Kindertagespflege, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Die Fachberatung Kindertagesflege im Landkreis Hildesheim ist im Wesentlichen zuständig für:
- die Feststellung der persönlichen Eignung, der fachlichen Qualifikation und der räumlichen Voraussetzungen sowie Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege,
- eine regelmäßige fachliche Beratung und Begleitung der Tagespflegepersonen und deren regelmäßige Fortbildung und Weiterqualifizierung sowie Unterstützung bei der administrativen Organisation der Kindertagespflege (z.B. Steuern, Versicherungspflicht, rechtliche Grundlagen etc.).
- die Beratung von Erziehungsberechtigten und Tagespflegepersonen in allen Fragen der Kindertagespflege inkl. der Vermittlung in Konfliktfällen.
(Quelle: Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim)