Qualifizierung zur Kindertagepflegeperson
Für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson wird ein abgeschlossener Qualifizierungskurs Kindertagespflege vorrausgesetzt. Haben Sie diesen absolviert, erhalten Sie ein Bundeszertifikat, welches Sie dazu berechtigt, eine Erlaubnis zur Kindertagespflege gem. § 43 SGB VIII von der Fachberatung Kindertagespflege erhalten zu können, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind.
Die Qualifizierung eignet sich gut für Personen mit pädagogischer Ausbildung und Vorerfahrungen aus dem päd. Berufsalltag. Insbesondere für ErzieherInnen oder SozialassistentInnen, ist die Kindertagespflege eine geeignete Tätigkeit. Eine päd. Ausbildung ist jedoch keine Voraussetzung.
Für die Teilnahme an einem der Qualifizierungskurse setzen Sie sich mit der für ihren Wohnort zuständigen Fachberatung Kindertagespflege in Kontakt. Diese berät Sie rund um Fragen zur Kindertagespflege und gibt Auskünfte zu den Qualifizierungskursen.
Nach einem ersten Kontakt findet in der Regel ein Beratungsgespräch in den Räumen des Landkreises Hildesheim, Bischof-Janssen-Str. 31 in 31134 Hildesheim, statt. Hier wird individuell auf Fragen eingegangen und abgeschätzt, ob die Kindertagespflege das Richtige für Sie ist.
Im Anschluss erfolgen ein Hausbesuch sowie ein persönliches Eignungsgespräch.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und alle notwendigen Unterlagen eingegangen sind, erfolgt die Anmeldung zu einem Qualifizierungskurs.
Impressionen aus der Prüfung vom 14.11.2015
Der berufliche Alltag der Kindertagespflegperson ist spannend und abwechslungsreich. Der folgende Wegweiser "Kindertagespflege - eine neue berufliche Perspektive" bietet Menschen einen guten Einblick, die sich eine berufliche Zukunft in der Kindertagespflege vorstellen können: Kindertagespflege eine neue berufliche Perspektive
Kontakt zur Beratung bezüglich der Qualifizierungskurse
Unter Kontakt finden Sie ihre zuständige Ansprechperson.