Ärztliche Atteste


Alle 2 Jahre sind die ärztlichen Bescheinigungen zu erneuern und der Fachberatung Kindertagespflege vorzulegen. Die ärztlichen Bescheinigungen werden von allen volljährigen Personen benötigt, die mit im Haushalt leben. Für Lebenspartner/innen sowie sonstige Personen ab 18 Jahren gibt es einen jeweiligen Vordruck.

Sollten Sie in externen Räumlichkeiten betreuen, so ist lediglich eine ärztliche Bescheinigung von Ihnen, als Kindertagespflegeperson, erforderlich.


Hier finden Sie die entsprechenden Vordrucke, welche Sie zu Ihrem Hausarzt/ Ihrer Hausärztin mitnehmen und im Anschluss im Original Ihrer zuständige Fachberatung aushändigen: