Informationen zur Kindertagespflege

Was ist Kindertagespflege?

Von Kindertagespflege spricht man, wenn ein Kind für einen Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich durch eine qualifizierte Kindertagespflegeperson betreut wird. Die Betreuung eines Kindes kann im Haushalt der Eltern, im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in zu diesem Zweck angemieteten Räumen erfolgen. Das Betreuungsangebot richtet sich an Kinder im Alter von 0 bis 13 Jahren.
Ein Schwerpunkt der Kinderbetreuung in der Kindertagespflege liegt in der Betreuung von Kindern im Alter unter 3 Jahren bzw. bis zur Aufnahme in den Kindergarten. Bei Kindergarten - oder Grundschulkindern wird Betreuung hauptsächlich in Ergänzung zum Kindergarten bzw. zur Schule in Anspruch genommen.


 

Mit dem Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder von 2005 und dem Kinderförderungsgesetz von 2008 wurde der Ausbau von weiteren Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege beschlossen. Das Kinderförderungsgesetz gilt seit dem 1. August 2013 und beinhaltet den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Geburtstag.

Die Kindertagespflege wurde der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt. Dies betrifft den Auftrag der Erziehung, Bildung und Betreuung, die qualitativen Voraussetzungen und die Finanzierung durch den öffentlichen Jugendhilfeträger.*

Zu den Anspruchsvoraussetzungen, dem Leistungsumfang und der Kostenbeteiligung der Eltern/Erziehungsberechtigten finden Sie alle wissenswerten Details in den Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim.

Die zurzeit gültigen Richtlinien vom Landkreis Hildesheim können Sie hier herunterladen.

Das "Handbuch Kindertagespflege" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet darüber hinaus viel Wissenswertes für Eltern, die evtl. Kindertagespflege in Anspruch nehmen möchten, und kann hier heruntergeladen werden.



Wo werden Kindertagespflegepersonen vermittelt?
Die Vermittlung qualifizierter Kindertagespflegepersonen (auch Tagesmütter oder auch Tagesväter genannt) erfolgt durch die regionalen Familien- und Kinderservicebüros in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden. Die Ansprechpersonen und Adressen finden Sie auf dieser Webseite unter den FKSB`s im Landkreis.

Auf dieser Webseite ist es möglich, unter dem Punkt "Kindertagespflegestellen im Landkreis" eine geeignete Tagesmutter oder Tagesvater in Ihrer Nähe zu finden. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Kindertagespflegepersonen bei diesem Internetauftritt registriert sind! Es lohnt sich auf jeden Fall im Familienservicebüro Ihrer Gemeinde oder Stadt nachzufragen. Dort sind alle Kindertagespflegepersonen bekannt.



Wer bezahlt die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson?
Sie haben die Möglichkeit, in den regionalen Familien- und Kinderservicebüros einen Antrag auf Förderung der Betreuung Ihres Kindes bei einer Kindertagespflegeperson zu stellen.
Eltern zahlen für die Kindertagespflege einen einkommensabhängigen Kostenbeitrag.
Eine finanzielle Förderung ist möglich, wenn die Kindertagespflegeperson geeignet ist und über eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt des Landkreis Hildesheims verfügt.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an das Team der Fachberatung.



* (Quelle: Handbuch Kindertagespflege, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)