Kurzprofil: Das zeichnet die Kindertagespflege aus

Familienähnliche, individuelle Kinderbetreuung

Bis zu 5 fremde Kinder gleichzeitig werden in der Regel im Haushalt der Kindertagespflegeperson betreut. Oft betreut diese, wenn vorhanden und im entsprechenden Alter, auch ihre eigenen Kinder. So entsteht eine familienähnliche Betreuungssituation.
Meist liegt die Kindertagespflegestelle in der Nähe der elterlichen Wohnung. Es können Kinder auch außerhalb der Wohnung der Kindertagespflegeperson betreut werden, zum Beispiel in angemieteten Räumen oder auch im Haushalt ihrer Eltern. In sogenannten Großtagespflegen sind maximal 10 Kinderanwesen und es sind speziell für die Betreuung Räume angemietet.
Das Betreuungsangebot der Kindertagespflege richtet sich an Kinder im Alter von 0 bis 13 Jahren.


Besonders (aber nicht nur) geeignet für sehr kleine Kinder

Die Tagespflege ist besonders für Kinder unter drei Jahren zu einer beliebten Betreuungsform geworden, weil sich viele Eltern wegen der familiären Atmosphäre für die Tagespflege entscheiden. Auch für manche Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung kann die Betreuungssituation im kleineren, überschaubareren Rahmen geeigneter als in einer Einrichtung sein. Bei besonderem Bedarf kann die Kindertagespflege als Ergänzung oder auch als Alternative genutzt werden. Auch für Schulkinder ist Kindertagespflege eine gute Ergänzung, damit sie bei Unterrichtsausfall, spätem Schulbeginn und an Nachmittagen gut betreut werden.




Sehr flexible Betreuung möglich

Manche Tagespflegepersonen sind nach Absprache bereit, auf besondere Betreuungsbedürfnisse flexibel einzugehen, so dass ein Kind zum Beispiel früher gebracht oder später abgeholt werden kann oder am Wochenende oder über Nacht (z.B. während einer Dienstreise) betreut wird. Wenn eine sehr flexible Betreuung benötigt wird, sollten Eltern bereits bei der Auswahl der Tagesmutter/des Tagesvaters klären, ob dies möglich ist.





Kindertagespflege ist rechtlich der Betreuung in Kindertagesstätten gleichgestellt

Mit der Einführung des Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) in 2005 und der entsprechenden Änderungen im SGB VIII wurde die Kindertagespflege deutlich aufgewertet und der Betreuung in Kindertagesstätten nunmehr gleichgestellt. Seit dem 01.08.2013 ist der Rechtsanspruch auf Förderung für Kinder ab dem ersten Geburtstag in der Kindertageseinrichtung und in der Kindertagespflege gleichermaßen erfüllbar. Jugendämter und zuständige Stellen auf Landesebene setzen auf den Ausbau der Kindertagespflege.



Hohe Qualität durch Qualifikation, Beratung und Vertretung

Viele Tagespflegepersonen bieten dank ihrer Persönlichkeit, Erfahrung und attraktiven Betreuungsumgebung eine Kinderbetreuung mit hoher Qualität.

Um die gesamte Qualität der Kindertagespflege systematisch weiter zu entwickeln und zu sichern, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • sorgfältige und professionelle Auswahl der Tagespflegepersonen durch das Jugendamt,
  • Qualifikation der Tagespflegepersonen speziell für diese Aufgabe,
  • kontinuierliche, systematische Beratung und Begleitung der Tagespflegepersonen aber auch der Eltern,
  • Angebote für Tagespflegepersonen zum Austausch und zur Vernetzung, auch um gegenseitige Vertretung zu ermöglichen.   


Verfügbarkeit: Gute Kindertagespflege ist immer begehrt

Wer ist aktiv in der Kindertagespflege?

Wie komme ich an eine gute Tagesmutter?

Was kostet mich die Kindertagespflege?

Wie sind die Tagesmütter qualifiziert?

Der Landkreis Hildesheim ist bestrebt, in Kooperation mit den 19 Familien- und Kinderservicebüros die Eltern gut zu informieren.

Denn: hochwertige Kindertagespflege ist immer begehrt und freie Plätze sind schnell wieder belegt.




(Quelle: Handbuch Kindertagespflege, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)