Hier finden Sie alle Informationen rund um die Kindertagespflege - die familiennahe Kinderbetreuung im Landkreis Hildesheim

Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform. In der Regel betreut eine Kindertagespflegeperson (auch Tagesmutter oder ein Tagesvater genannt) bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen.

Kindertagestagespflegepersonen können sehr flexibel auf die Bedürfnisse der Kinder, den Familienalltag und die beruflichen Erfordernisse eingehen – das entspricht den Vorstellungen vieler Eltern.

Die Vorzüge der Kindertagespflege liegen in der familiennahen und individuellen Betreuung in einer kleinen Kindergruppe. Die kleine Gruppengröße erleichtert es den Kindern, untereinander Beziehungen aufzubauen und soziale Erfahrungen zu machen.

Die intensive Betreuung und die enge Bindung zur Kindertagespflegeperson sind wichtige Grundlagen für frühkindliche Bildungs- und Entwicklungsprozesse.



Aktuelles



Neue Richtlinie ab 01.07.2023

Die "Richtlinie zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim" ist überarbeitet worden und ist nun seit dem 01.07.2023 für alle Kindertagespflegepersonen, die im Landkreis Hildesheim tätig sind, gültig. Die neue Richtlinie steht unter folgendem Link bereit: Richtlinie Kindertagespflege (Stand: 11.04.2023)