Unfallversicherungsschutz


Versicherungsschutz für Tagespflegepersonen:

Für selbstständig tätige Tagespflegepersonen gilt eine gesetzliche Versicherungspflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII) als Unternehmerin oder Unternehmer bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Eine private Versicherung entbindet nicht von der Unfallversicherung bei der BGW.

Aus diesem Grund müssen Sie sich innerhalb einer Woche nach Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der BGW anmelden.

Informationen finden Sie auf der folgenden Seite:

Versicherungsschutz bei der BGW

Bei Fragen können Sie sich unter folgenden Kontaktdaten melden:

Kontakt 

Telefon (040) 202 07 - 0

(Telefonzentrale der BGW-Hauptverwaltung
Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 16 Uhr
Freitag: 7.30 bis 14.30 Uhr)


Versicherungsschutz für Kinder in der Kindertagespflege:

Kinder in der Kindertagespflege stehen seit dem 01.10.2005 unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie durch eine geeignete Tagespflegeperson im Sinne von § 23 SGB VIII betreut werden. In Niedersachsen ist die Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN) als gesetzliche Unfallversicherung für Kinder in Kindertagespflegestellen zuständig. Der Versicherungsschutz besteht für die von Ihnen betreuten Kinder während der Betreuungszeit, auf dem Weg zur Tagespflegestelle und auf dem Heimweg. Die Versicherung ist kostenlos, da die Aufwendungen durch das Land Niedersachsen getragen werden.

Damit die Kinder versichert sind, müssen Sie als Tagespflegeperson Kontakt zur Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN) aufnehmen und Ihre Erlaubnis dorthin versenden.

Kontakt

Landesunfallkasse Niedersachsen
Am Mittelfelde 169
30519 Hannover

Telefonische Beratung unter:

0511-8707 - 215 (Fr. Gondek)

0511-8707 - 211 (Hr. Meyer)

Oder per Mail unter: Mitgliedschaft@guvh.de

Für die Anmeldung bei der LUKN können Sie auch den folgenden Vordruck verwenden:

Vordruck Anschreiben LUKN für Tagespflegepersonen


Die Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN) schickt jeder Tagespflegeperson nach einer Anmeldung zusammen mit dem Anerkennungsschreiben über die Gewährung des Versicherungsschutzes, die Informationsbroschüre "Unfallversicherungsschutz für Kinder in der Tagespflege" und alle dazugehörigen Anträge zu.